Der Redakteur, der sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, sollte sich vorab die Leistungen der Kasse seiner Wahl ansehen und überprüfen, ob der Katalog alles beinhaltet, was der Freiberufler in Anspruch nehmen möchte.
- Das gilt zum Beispiel für Impfungen, die zwar vom Arzt angeraten, aber nicht von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurden. Die Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten für Behandlungen und Medikamente, die als zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich angesehen werden. Wünscht der Patient darüber hinaus eine Behandlung, so muss er die Kosten dafür selbst tragen.
- Denn die Krankenkassen haben zwar alle einen ähnlichen Leistungskatalog, aber der Teufel steckt oft im Detail und in einer entsprechenden Situation wir dann festgestellt, dass gerade die gewünschte Leistung nicht bezahlt wird.
- Für einen Vergleich der Angebote – die übrigens lieber etwas zahlreicher eingeholt werden sollten – ist es wichtig, dass sich der Freiberufler vorab schon Gedanken darüber gemacht hat, welche Leistungen er von seiner Krankenkasse erwartet.